Testamentarische Verfügung

Viele Menschen möchten zu Lebzeiten regeln, was mit ihrem Nachlass geschieht und erfreuen sich an dem Gedanken, Gutes zu bewirken über ihr eigenes Leben hinaus.

Eine Möglichkeit ist die Testamentsspende: Mit einer Verfügung in Ihrem Testament können Sie einen Teil Ihres Nachlasses oder Ihr gesamtes Vermögen der Olgäle-Stiftung widmen – und damit kranke Kinder und ihre Familien nachhaltig unterstützen.

Bitte helfen Sie mit.
Testamentarische Verfügung

Viele Menschen möchten zu Lebzeiten regeln, was mit ihrem Nachlass geschieht und erfreuen sich an dem Gedanken, Gutes zu bewirken über ihr eigenes Leben hinaus.

Eine Möglichkeit ist die Testamentsspende: Mit einer Verfügung in Ihrem Testament können Sie einen Teil Ihres Nachlasses oder Ihr gesamtes Vermögen der Olgäle-Stiftung widmen – und damit kranke Kinder und ihre Familien nachhaltig unterstützen.

Bitte helfen Sie mit.
Ihre Möglichkeiten

Helfen Sie mit einer Testamentarischen Verfügung. Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

1. Erbeinsetzung (allein oder neben anderen Erben)
Die Olgäle-Stiftung wird (Mit-)Erbin Ihres Nachlasses.

2. Vermächtnis
Sie wenden der Stiftung konkrete Werte zu, z. B. einen Geldbetrag, Wertpapiere, eine Immobilie oder einzelne Gegenstände.

3. Zweckbindung (optional)
Auf Wunsch können Sie festlegen, wofür Ihre Zuwendung eingesetzt werden soll (z. B. Klinikclowns, Medizintechnik, Familienhilfe). Sprechen Sie uns gerne an.

Als gemeinnützige Organisation ist die Olgäle-Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt somit voll den Kindern zugute.

Ein handschriftliches oder besser noch notariell beurkundetes Testament sind dafür die Voraussetzungen. Gerne beraten wir sie bei weiteren Fragen.

Unser Schatzmeister Helmut Irion-von Dincklage klärt gerne Ihre Anliegen bei einem vertraulichen Gespräch.

Kontakt: schatzmeister@olgaele-stiftung.de