Viele Menschen möchten zu Lebzeiten regeln, was mit ihrem Nachlass geschieht – und erfreuen sich an dem Gedanken, Gutes zu bewirken über ihr eigenes Leben hinaus. Eine Möglichkeit ist die Testamentsspende: Mit einer Verfügung in Ihrem Testament können Sie einen Teil Ihres Nachlasses oder Ihr gesamtes Vermögen der Olgäle-Stiftung widmen – und damit kranke Kinder und ihre Familien nachhaltig unterstützen.
Viele Menschen möchten zu Lebzeiten regeln, was mit ihrem Nachlass geschieht – und erfreuen sich an dem Gedanken, Gutes zu bewirken über ihr eigenes Leben hinaus. Eine Möglichkeit ist die Testamentsspende: Mit einer Verfügung in Ihrem Testament können Sie einen Teil Ihres Nachlasses oder Ihr gesamtes Vermögen der Olgäle-Stiftung widmen – und damit kranke Kinder und ihre Familien nachhaltig unterstützen.
Spenden Sie Hoffnung mit einer Testamentarischen Verfügung. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Als gemeinnützige Organisation ist die Olgäle-Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt somit voll den Kindern zugute.
Dazu muss das Testament eigenhändig vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben (bei gemeinschaftlichem Testament: Mitunterschrift des Ehepartners/der Ehepartnerin). Gebühren fallen dabei nicht an.
Empfohlen ist jedoch ein vom Notar beurkundetes Testament.
Die Gebühren sind überschaubar und gut investiert – fachkundige Beratung, klare Formulierungen und ein sicherer Erbnachweis sind gewährleistet.
Auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann sinnvoll sein.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein vertrauliches Gespräch?
Unser Schatzmeister Helmut Irion-von Dincklage unterstützt Sie gerne.
Kontakt: schatzmeister@olgaele-stiftung.de